Franchise-Recht
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Franchiserecht
Die deutsche Franchisewirtschaft ist seit vielen Jahren unaufhaltsam auf dem Vormarsch.
Die positive Wirkung für Existenzgründer findet hier ebenso seinen Niederschlag,
wie die Attraktivität für Franchsie-Geber ihre Marktpräsenz durch die Vergabe
von Franchise-Lizenzen auszubauen.
Franchising kann aber bei all seinen unbestreitbaren Vorteilen nicht die Gewähr bieten, vollkommen problemlos
zu sein. Gerade die Attraktivität des Franchisings verführt unseriöse Anbieter
zu Missbrauch, den es wo immer möglich aufzuhalten gilt. Da der
Gesetzgeber bis dato kein Franchisegesetz herausgegeben hat, gilt es, sich
mit den anerkenannten Regelungen z.B. im Verbraucherschutz, dem Zivilrecht und
anderen Rechtssparten zu arrangieren.
Dies macht das Franchiserecht nicht unbedingt transparenter. Darüber hinaus ist
Franchising stets von Veränderungen geprägt, die auch
Auswirkungen auf unser rechtliches Miteinander haben. Daher ist es
wichtig, das die rechtsberatenden Kanzleien einen
engen Bezug zu der täglichen Praxis des Franchisings
in Deutschland haben.
Im Deutschen Franchising Service e.G. (DFS) sind daher bereits zwei
Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien als Mitglieder vertreten,
die wertvolle Hilfestellungen sowohl für Franchise-Nehmer als auch für
Franchise-Geber geben können. Wenn Sie also unsicher sind, dann greifen Sie
auf den Rat unserer Experten zurück:
Hr. RA Christian Geiling
(Sozität Jürgen Geiling &
Partner)
Hr.RA Dr. Peter
Grimm ( Wiese, Meiser, Grimm und Schlichting
GbR)
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